Amtliche Bekanntmachung: Gefahrenabwehrverordnung

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Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld ist Aufgabenträger der ihr übertragenen Aufgaben nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz (POG).

Die Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld als örtliche Ordnungsbehörde hat nach Durchführung des erforderlichen Zustimmungs- und Genehmigungsverfahrens eine Gefahrenabwehrverordnung für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Altenkirchen- Flammersfeld erlassen, die ab 01. Mai 2021 in Kraft treten wird.

Die amtliche Bekanntmachung und Veröffentlichung erfolgt in der heutigen Ausgabe des Mitteilungsblattes der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld.

Ursache für den Erlass dieser ordnungsbehördlichen Verordnung sind u.a. vermehrt
auftretende Sachbeschädigungen durch Vandalismus, unerwünschte Verhaltensweisen
alkoholkonsumierender Besuchergruppen, Verstöße gegen die ordnungsgemäße Art der
Hundehaltung und die Missachtung der Anleinpflicht innerhalb bebauter Ortslagen.
Die Gefahrenabwehrverordnung entspricht dem aktuellen Muster der Landesordnungsbehörde.
Sie regelt eine unbestimmte Anzahl von Fällen, wendet sich an einen unbestimmten
Personenkreis und enthält Gebote und Verbote von Verhaltensweisen und Handlungen.
Hervorzuheben sind die infolge Alkohol- oder Rauschmittelkonsums möglichen
Belästigungen, das Verbot der Mitnahme von Hunden auf Kinderspielplätze sowie ein
Anleingebot von Hunden innerhalb bebauter Ortslagen und außerhalb solcher, wenn sich
Personen nähern oder sichtbar werden.


Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Besucher, die sich im Gebiet der
Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld aufhalten, um Kenntnisnahme und Beachtung der Verordnung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes und der jeweils zuständigen Polizeiinspektionen Altenkirchen und Straßenhaus werden die Einhaltung der Bestimmungen kontrollieren und haben auch über eine mündliche Verwarnung hinaus das Recht, Verstöße als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen und mit einem Bußgeld zu belegen.


Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
als örtliche Ordnungsbehörde

Fred Jüngerich
Bürgermeister

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