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Neujahrsgruß 2023

Liebe Forstmehrenerinnen und Forstmehrener,

mit dem Jahr 2022 ist wieder ein Jahr zu Ende gegangen, dass die Menschen in Forstmehren, in Deutschland, in Europa und in der ganzen Welt sehr verunsichert und verstört hat.

Ich wünsche Ihnen, auch im Namen des Ortsgemeinderates, ein beständigeres und sicheres neues Jahr 2023 mit Gesundheit und Zufriedenheit!

Veranstaltungs-Jahresrückblick

Die Moderation für das Dorferneuerungsprogramm Forstmehren wurde, nach anfänglichen Corona-bedingten Hindernissen, mit einem Dorfrundgang und bisher zwei produktiven Workshops weitergeführt und liegt nunmehr wieder im Zeitplan. Ein Vorschlag des 2. Workshops wurde bereits umgesetzt, Katrin Christmann wird ehrenamtlich ab sofort alle Veranstaltungen für die Ortsgemeinde koordinieren und bekanntmachen und ist hierfür unter der Mailadresse veranstaltungen@forstmehren.de erreichbar. Ebenfalls als Ergebnis des 2. Workshop hat Maria Theresia Schmitz ihre Dienste als Mediatorin bei Unstimmigkeiten und Nachbarschaftsproblemen angeboten. Für die schnelle Umsetzung der Workshop-Vorschläge herzlichen Dank!

Anfang April gab es nach langer Zeit wieder einen Seniorenkaffee. Diese Veranstaltung war dank der vielen fleißigen Helfer und Akteure wie Thomas Kagermann und Rolf Haas ein sehr gut gelungenes Event im neuen Dorfgemeinschaftshaus und wird in 2023 sicher wiederholt.

Die erste Maifeier in neuen DGH war zwar noch überschaubar besucht, aber auch ein Anfang für eine zukünftig wieder traditionelle Veranstaltung der Ortsgemeinde.

Unser erstes offizielles Sommerfest im Mehrbachstübchen im August war gut besucht und auch hier dank der fleißigen Helfer und spontanen musikalischen Darbietungen eine gelungene Veranstaltung, die auch wieder einen festen Platz im Jahreskalender bekommen wird.

Ein erstes Event-Highlight war der „1. Forstmehrener Dorf-Flohmarkt“ am 3. Oktober 2022 rund um das Mehrbachstübchen. Geplant von Katrin Christmann, Veronika Lanzendörfer und Eva Kagermann wurden von der Ortsgemeinde Lokalität und Gastro gestellt und viele fleißige freiwillige „BäckerInnen“ sorgten für das leibliche Wohl der zahlreichen Gäste. Meinen herzlichen Dank an alle Beteiligten!

Am 11.11. wurde der Kreis der traditionellen Veranstaltungen mit dem Martinsfest fortgesetzt.

Das nächste Highlight, der „Forstmehrener Adventszauber“ folgte am 10.12.22. Wiederum geplant von Katrin Christmann und Veronika Lanzendörfer mit Bereitstellung von Lokalität und Gastro durch die Ortsgemeinde und unterstützt von zahlreichen Helfern, die für das leibliche Wohl der Gäste sorgten. Danke besonders an die Familien Kupfer und Gardner sowie Markus Meurer und Dieter Lanzendörfer für die Bewirtung der Gäste!

Das letzte Event 2022 war das Weihnachtskonzert des JuniChors am 17.12., bei dem ich leider – influenzageplagt – nicht teilnehmen konnte. Aber auch hiervon habe ich viele begeisterte Rückmeldungen erhalten. Vielen Dank an den JuniChor und alle an der Vorbereitung und Veranstaltung Beteiligten!

Es gab über das Jahr hindurch eine Reihe Dorftreffs an Freitagen, die anfangs gut und gegen Ende des Jahres spärlich besucht waren, was sicherlich auch an den begonnenen Abrissarbeiten und den damit verbundenen „Ungemütlichkeiten“ lag. Hier werden wir schauen, wie sich die Situation nach Fertigstellung der Umbauarbeiten entwickelt.

Mein ganz besonderer Dank für alle Veranstaltungen in 2022 geht an Doris Köpke, die jeden Dorftreff betreut, leckere Speisen zubereitet und unser Dorfgemeinschaftshaus trotz staubiger Umbauarbeiten in einem nutzbaren Zustand gehalten hat und an Katja Kolbe-Klein die im Mehrbachstübchen stets hilfreich zur Seite stand.

Dorfgemeinschaftshaus

Der barrierefreie Zugang ist fast fertiggestellt. Sobald die Temperaturen es wieder zulassen, wird der Asphalt ausgebessert und die Sturzwasser-Bordsteinkante durch ein Geländer gesichert.

Nachdem im September 2022 die endgültige Baugenehmigung für die Nutzungsänderung des Mehrbachstübchens zum Dorfgemeinschaftshaus eingegangen war und die Abrissarbeiten begonnen hatten, haben wir aktuell wieder einen „angeordneten“ Baustopp: 2021 wurde der Umbau noch mit einer Erdgas-Heizungsanlage geplant, im Herbst 2022 entschied sich der Gemeinderat aufgrund der aktuellen energiepolitischen- und preislichen Situation zur Infrarot-Elektroheizung in Kombination mit einer 25 kVA PV-Anlage auf dem Dach des Gebäudes. Diese, beim Bauantrag nicht absehbare Entwicklung, muss nunmehr bei der Aufsichtsbehörde beantragt werden. Mit einer Entscheidung wird erst Ende des ersten Quartals 2023 zu rechnen sein und bis dahin dürfen nun keine mit Kosten verbundenen Baumaßnahmen durchgeführt werden.

Für die bisher durchgeführten Arbeiten danke ich Markus Kolbe, Franz Stöcker, Roman Schüler, Dieter Lanzendörfer, Tom Dams, Markus Meurer, Erhard Burmester und Tim Heerz für ihre freiwilligen Einsätze.

Ausblick 2023

Zum 30.11.2022 wurden in Forstmehren 162 Einwohner verzeichnet. In diesem Jahr kann diese Zahl, allein bedingt durch den Zuzug in die neu erbauten Wohnhäuser und Miets-wohnungen, auf 175 ansteigen. Das wäre in Forstmehren die höchste Einwohnerzahl seit dem Jahr 2005.

Die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs in Rheinland-Pfalz, die täglich Thema in den Medien ist, wird für die Ortsgemeinde Forstmehren ab 2023 zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer-Nivellierungssätze durch das Land führt dazu, das die Ortsgemeinde Forstmehren ab 2023 jährlich rund 5.000 EUR aus der Gemeindekasse an den kommunalen Finanzausgleich zahlen muss, weil die Steuersätze in Forstmehren nun weit unter den Nivellierungssätzen liegen. Detaillierte Informationen hierzu wird es bei der ersten Gemeinderatssitzung 2023 geben.

Beim Thema Glasfaserausbau haben weder die Deutsche Glasfaser Holding GmbH, noch die Telekom Interesse an einem eigenwirtschaftlichen Ausbau in Forstmehren. Die von der Verbandsgemeinde befürwortete Möglichkeit des Ausbaus über das Förderprogramm “Graue Flecken“ des Bundes bedeutet im Falle einer Ausführung einen Ausbaukostenanteil von rund 71.000 EUR für die Ortsgemeinde. Der Gemeinderat muss in seiner nächsten Sitzung entscheiden, ob sich Forstmehren zu diesen Kosten an diesem Programm beteiligen soll.

Trotz der vorläufigen Ausgabensperre kann der Umbau im Mehrbachstübchen in einigen Abschnitten weitergehen. Neben freiwilligen Helfern suchen wir noch eine Fachfirma für einen kostengünstigen Einbau des barrierefreien WC’s.

In der ersten Gemeinderatssitzung in diesem Jahr werden wir die Veranstaltungstermine 2023 festlegen und im Veranstaltungskalender auf der Forstmehren-Homepage veröffentlichen.

Ich freue mich auf die anstehenden Aufgaben, die nur gemeinsam mit dem Gemeinderat und Ihnen, den Forstmehrenerinnen und Forstmehrenern erfolgreich gestaltet werden können.

Herzliche Grüße

Steffen Weser   

Einladung des Koordinationszentrums für Luchs und Wolf (KLUWO)

Für interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Freundliche Grüße

Fachbereich 1 – Organisation

Von: FAWF KLUWO <KLUWO@wald-rlp.de>
Datum: 26. Oktober 2021 um 17:31:00 MESZ
Betreff: Einladung: Online-Veranstaltung KLUWO/DVL zum Herdenschutz RLP 10.11.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden Sie in Kooperation mit dem Projekt „Herdenschutz in der Weidetierhaltung“ des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL) herzlich für Mittwoch, den 10.11.21, von 16-19 Uhr zur Teilnahme an der online Veranstaltung:

Grundinformationen zum Herdenschutz für das Wolfs-Präventionsgebiet Westerwald Rheinland-Pfalz ein.

Bei dieser Veranstaltung sind allem voran die Tierhalter*innen aus dem Präventionsgebiet Westerwald herzlich willkommen. Der Schwerpunkt der Vorträge liegt auf der Anwendung von Herdenschutzmaßnahmen bei Schafen, Ziegen und landwirtschaftlichem Gehegewild. Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie diesen Termin an Interessierte und potenzielle Antragsteller*innen von Herdenschutzmaßnahmen weiterleiten. Gerne können Sie vorab Fragen einreichen, auf die im Zuge der Präsentationen eingegangen werden soll.

Referent*innen sind Frank Lamprecht (Herdenschutzberatung BW), Günther Czerkus (Bundesverband der Berufsschäfer) und das Team des Koordinationszentrums Luchs und Wolf Rheinland-Pfalz (FAWF-RLP).

Der kostenfreie Termin wird online über das Programm Webex stattfinden. Zudem ist die Einwahl per Telefon möglich.
Wir bitten Sie, sich zu dem Termin unter folgendem Link anzumelden, Sie erhalten nach Anmeldung eine automatische Anmeldebestätigung.
<https://www.herdenschutz.dvl.org/veranstaltungen>

Wir weisen darauf hin, dass die Veranstaltung ausschließlich der sachlichen Information zur Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen dienen soll.

Für Fragen stehen wir gerne unter der Email-Adresse (KLUWO@wald-rlp.de) zur Verfügung.

Für Informationen rund um die Thematik Herdenschutz und Förderung bzw. Monitoring, empfehlen wir die Seiten der Stiftung Natur und Umwelt-RLP, der FAWF, der DVL-Projektseite sowie die DLG-Broschüre „Herdenschutz gegen den Wolf“:

https://snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/

https://fawf.wald.rlp.de/de/forschung-und-monitoring-unsere-aufgaben/wald-und-wild/grosskarnivoren/

https://www.herdenschutz.dvl.org/

https://www.dlg.org/de/landwirtschaft/themen/tierhaltung/tiergerechtheit/dlg-merkblatt-455

mit freundlichen Grüßen
das KLUWO-Team

26. CoBeLVO zur Kenntnis

beigefügt leiten wir Ihnen die neue Landesverordnung (26. CoBeLVO) zur allgemeinen Info weiter. Die neue 26. CoBeLVO tritt ab Sonntag, den 12. Sept. 2021 in Kraft und hat eine Gültigkeit bis einschließlich 10. Oktober 2021.   

Was gilt ab 12. September 2021?

Einführung von Leitindikatoren

Ab dem 12. September 2021 wird mit Inkrafttreten der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung ein neues System zur Bewertung des Infektionsgeschehens eingeführt. Mit Blick auf die steigenden Impfquoten ist die „Sieben-Tage-Inzidenz“ nicht mehr allein maßgeblich. Es wird nun drei Leitindikatoren geben, anhand derer ein differenzierter Blick auf die epidemiologische Lage gelingt und darauf beruhend verhältnismäßige Maßnahmen ergriffen werden können.

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.

Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.

Die aktuellen Werte der Leitindikatoren „Sieben-Tage-Inzidenz, „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ werden auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamts Rheinland-Pfalz (www.lua.rlp.de) veröffentlicht.

Einführung von Warnstufen

Überschreiten in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Werktagen (ohne Unterbrechung durch Sonn- und Feiertage) mindestens zwei der drei Leitindikatoren einen der nachfolgenden Wertebereiche, gilt ab dem übernächsten Tag eine Warnstufe nach der folgenden Übersicht.

Die Warnstufe wird zurückgestuft, wenn mindestens zwei der drei Leitindikatoren an drei aufeinanderfolgenden Werktagen die entsprechenden Wertebereiche wieder unterschreiten. Die jeweilige Warnstufe gilt ab dem übernächsten Tag nach dem Dreitagesabschnitt.

Hierbei ist es unerheblich, welche beiden Indikatoren während des Dreitagesabschnitts überschritten bzw. unterschritten sind, auch ein Wechsel zwischen einzelnen überschrittenen bzw. unterschrittenen Indikatoren während des Dreitagesabschnitts ist unbeachtlich.

Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt geben den Zeitpunkt, ab dem die jeweilige Warnstufe gilt, öffentlich bekannt.

Zur Ermittlung des Dreitagesabschnitts werden die drei unmittelbar vor dem 12. September 2021 liegenden Werktage mitgezählt. Haben also beispielsweise in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mindestens zwei der drei Leitindikatoren vom 9. bis 11. September 2021 den Wertebereich für die Warnstufe 2 erreicht, gilt diese ab dem übernächsten Tag, also dem 13. September 2021.

Bei Feststellung der Warnstufe 2 und 3 gelten insbesondere für Zusammenkünfte und Veranstaltungen, aber auch für die Gastronomie und den Sport verschärfte Regelungen. Verschärfungen, die allein an das Überschreiten einer bestimmten 7-Tage-Inzidenz anknüpfen, gibt es nicht mehr.  

Kinder bis 11 Jahre und Jugendliche

Für Kinder bis einschließlich 11 Jahre oder Schülerinnen und Schüler besteht keine Testpflicht. Kinder bis einschließlich 11 Jahre sind geimpften und genesenen Personen gleichgestellt.

Kontaktbeschränkungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen

 Warnstufe 1Warnstufe 2Warnstufe 3
Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum25 Personen (geimpfte Personen, genesene Personen und Kindern bis einschließlich 11 Jahre werden nicht mitgezählt)10 Personen (geimpfte Personen, genesene Personen und Kindern bis einschließlich 11 Jahre werden nicht mitgezählt)5 Personen (geimpfte Personen, genesene Personen und Kindern bis einschließlich 11 Jahre werden nicht mitgezählt)
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen  250 nicht-immunisierte Personen, dazu unbegrenzt geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahre100 nicht-immunisierte Personen dazu unbegrenzt geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahre50 nicht-immunisierte Personen dazu unbegrenzt geimpfte Personen und genesene Personen bis einschließlich 11 Jahre
Veranstaltungen im Freien1.000 nicht-immunisierte Personen (bei festem Platz) oder 500 nicht-immunisierte Personen (ohne festem Platz) daneben geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahre bis zu insgesamt 25.000 Personen400 nicht-immunisierte Personen (bei festem Platz) oder 200 nicht-immunisierte Personen (ohne festem Platz) daneben geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahre bis zu insgesamt 25.000 Personen200 nicht-immunisierte Personen (bei festem Platz) oder 100 nicht-immunisierte Personen (ohne festem Platz) daneben  geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich  11 Jahre bis zu insgesamt 25.000 Personen
Sport (Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport im Innen- und Außenbereich)maximal 25 nicht-immunisierte Personen dazu unbegrenzt geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahremaximal 10 nicht-immunisierte Personen dazu unbegrenzt  geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahremaximal 5 nicht-immunisierte Personen dazu unbegrenzt geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahre
Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht (im Innen- und Außenbereich)maximal 25 nicht-immunisierte Personen daneben unbegrenzt geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahremaximal 10 nicht-immunisierte Personen daneben unbegrenzt geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahremaximal 5 nicht-immunisierte Personen daneben unbegrenzt geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahre
Probenbetrieb der Breiten- und Laienkulturmaximal 25 nicht-immunisierte Personen daneben unbegrenzt geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahremaximal 10 nicht-immunisierte Personen daneben unbegrenzt  geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahremaximal 5 nicht-immunisierte Personen daneben unbegrenzt geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahre

Es ergeben sich je nach Art der Zusammenkunft oder Veranstaltung verschiedene Schutzmaßnahmen.

Testpflicht für Beschäftigte nach längerer Urlaubsabwesenheit

Für Beschäftigte, die länger als fünf Werktage hintereinander (wobei Sonn- und Feiertage die Zählung nicht unterbrechen) aufgrund von Urlaub oder vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben, gilt bei Arbeitsantritt die Testpflicht (siehe „Testpflicht“). Beginnt die Arbeitsaufnahme im Homeoffice, gilt die Testpflicht am ersten Tag, an dem der Betrieb bzw. jeweilige Einsatzort aufgesucht wird. Für geimpfte Personen und genesene Personen gilt die Testpflicht nicht.

Maskenpflicht

Bei der Maskenpflicht wird nun stets das Tragen eines medizinischen Mundschutzes (OP-Maske) oder einer Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards vorausgesetzt. Die bisher sogenannte „qualifizierte“ oder „verschärfte“ Maskenpflicht ist nunmehr also der Regelfall.

Freundliche Grüße

Im Auftrag

Armin Schmuck

Leiter Fachbereich IV – Bürgerdienste

Kurzfristig Helfer für Samstag gesucht

Hallo an die Ortsgemeinde,

aufgrund des gut getrockneten Bodens auf dem Spielplatz können nun Mischfahrzeuge drauffahren und wir können

am Samstag die Bodenplatte giessen. Beton kommt ab 07:00 Uhr, bis 10:00 sollte alles erledigt sein.

Ich bitte um zahlreiche Unterstützung, möglichst mit Schaufel. Handschuhe sind vorhanden.

Für Frühstück wird gesorgt.

Freundliche Grüße

Steffen Weser

Aktuelle konsolidierte Fassung der 24.CoBeLVO

Beigefügt leiten wir Ihnen die konsolidierte Fassung der 24. CoBeLVO inkl. der 3. ÄnderungsVO zur allgemeinen Info weiter. Die aktuelle konsolidierte Fassung ist bereits seit Samstag, den 14. August in Kraft getreten und hat eine Gültigkeit bis einschließlich 22. August 2021. Inhaltlich ist nur eine Änderung in § 20 (Ausnahmen von der Pflicht zur Absonderung von Einreisenden und von der Nachweispflicht) enthalten, ansonsten geht es nur um eine Verlängerung der Verordnung bis zum 22. August 2021. Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August 2021 wird erst in der 25. CoBeLVO umgesetzt.