anliegend leiten wir Ihnen vorab die ab 18. Juni geplanten Lockerungen der Landesregierung zur allgemeinen Info weiter. Einen weiteren Schritt der Lockerungen ist ab 02. Juli vorgesehen. Die Kurzübersicht über die Fortschreibung des Perspektivplanes ist als letzte Seite den Erläuterungen beigefügt. Es ist also davon auszugehen, dass bis spätestens Ende nächster Woche eine neue Landesverordnung in Kraft gesetzt wird. Insbesondere ist dann auch vorgesehen, dass die Bürgerhäuser/Dorfgemeinschaftshäuser unter Beachtung der Personenzahlbegrenzung wieder für private Feierlichkeiten vermietet werden können.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
Armin Schmuck
Leiter Fachbereich IV – Bürgerdienste