{"id":877,"date":"2021-05-12T17:11:00","date_gmt":"2021-05-12T15:11:00","guid":{"rendered":"https:\/\/live.forstmehren.de\/?p=877"},"modified":"2021-11-03T00:46:08","modified_gmt":"2021-11-02T23:46:08","slug":"aktuelle-landesverordnung-20-cobelvo-und-uebersicht-drei-stufenplan","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/live.forstmehren.de\/?p=877","title":{"rendered":"Aktuelle Landesverordnung 20.CoBeLVO und \u00dcbersicht Drei-Stufenplan"},"content":{"rendered":"<div class=\"pdfprnt-buttons pdfprnt-buttons-post pdfprnt-top-right\"><a href=\"https:\/\/live.forstmehren.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fposts%2F877&print=pdf\" class=\"pdfprnt-button pdfprnt-button-pdf\" target=\"_blank\" ><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/live.forstmehren.de\/wp-content\/plugins\/pdf-print\/images\/pdf.png\" alt=\"image_pdf\" title=\"PDF Herunterladen\" \/><\/a><a href=\"https:\/\/live.forstmehren.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fposts%2F877&print=print\" class=\"pdfprnt-button pdfprnt-button-print\" target=\"_blank\" ><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/live.forstmehren.de\/wp-content\/plugins\/pdf-print\/images\/print.png\" alt=\"image_print\" title=\"Inhalt drucken\" \/><\/a><\/div>\n<p>beigef\u00fcgt leiten wir Ihnen die neue Landesverordnung (20.CoBeLVO) und eine Kurz\u00fcbersicht des Drei-Stufenplanes des Landes Rheinland-Pfalz zur allgemeinen Info weiter. Die 20.CoBeLVO tritt mit Wirkung ab Morgen in Kraft. Zudem ist eine Kurz\u00fcbersicht \u00fcber den Drei-Stufenplan beigef\u00fcgt. Zu beachten ist jedoch, dass dieser Drei-Stufenplan nur in den Regionen Anwendung findet, bei dem die Inzidenzzahlen unter dem Schwellenwert 100 liegen. In den Regionen (Landkreise und kreisfreie St\u00e4dte) bei denen die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 100 \u00fcberschritten wird, gelten weiterhin die Regelungen aus der Bundesnotbremse.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><u>Kurze Erl\u00e4uterung zum nachfolgenden Drei-Stufenplan des Landes Rheinland-Pfalz:<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Christi Himmelfahrt: Stufe 1 f\u00fcr Handel, kontaktarmen Urlaub und mehr Sport<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In Kreisen und kreisfreien St\u00e4dten, die f\u00fcnf Tage in Folge eine Inzidenz von unter 100 aufweisen und in denen die Bundesnotbremse nicht greift, kann der gesamte Handel von Mittwoch, 12. Mai an wieder \u00f6ffnen. Es gelten die gleichen Bedingungen wie aktuell in Lebensmittelgesch\u00e4ften. Zudem wird kontaktarmer Urlaub m\u00f6glich. \u00dcbernachtungen in Ferienwohnungen und in Wohnmobilen und Wohnwagen mit eigenen sanit\u00e4ren Anlagen sind dann wieder erlaubt.&nbsp; \u00dcbernachtungen in Hotels sind auch \u201ekontaktarm\u201c m\u00f6glich, wenn zum Beispiel Fr\u00fchst\u00fcck auf dem Zimmer und ein eigenes Bad angeboten wird. F\u00fcr den Aufenthalt ist eine Testung bei Anreise und danach alle 48 Stunden notwendig. Auch im Sport ist die kontaktfreie Sportaus\u00fcbung wieder m\u00f6glich, das gilt auch f\u00fcr Bereiche des Fu\u00dfballtrainings, bei dem Abstand gehalten werden kann. Hallensport ist im Rahmen der Kontaktbeschr\u00e4nkung m\u00f6glich, wenn Abstand eingehalten und die Personenbegrenzung von einer Person auf 40qm nicht \u00fcberschritten wird. Au\u00dferdem ist f\u00fcr maximal 20 Kinder Sport auch ohne Abstand m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Pfingsten: Stufe 2 f\u00fcr Hotel\u00fcbernachtungen und Kultur<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Rechtzeitig zu Pfingsten sind ab dem 21. Mai auch kulturelle Veranstaltungen und Zuschauer beim Sport jeweils im Freien mit Test erlaubt. Hier liegt die Obergrenze bei 100 Personen, die feste Sitzpl\u00e4tze haben m\u00fcssen. Bei den Sitzpl\u00e4tzen m\u00fcssen die Abstandsregeln eingehalten werden. Gruppensport kann au\u00dfen auch wieder mit maximal f\u00fcnf Personen aus maximal f\u00fcnf Haushalten mit Abstand auch unter Anleitung eines Trainers betrieben werden. Bei einer Inzidenz von unter 50 sind Innengastronomie und Kultur innen wieder m\u00f6glich mit Abstand, Test und Maske.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fronleichnam: Stufe 3 f\u00fcr Freib\u00e4der, Kultur und Gastro Innen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die dritte Stufe des Perspektivplans sieht zu Fronleichnam ab dem 2. Juni die \u00d6ffnung der Hotels insgesamt mit Test und von Freib\u00e4dern vor. Auch Innengastronomie und kulturelle Angebote im Innenbereich wie Theater, Opernh\u00e4user, Kinos und Museen sind mit negativem Testergebnis wieder \u00fcberall dort ge\u00f6ffnet, wo die Bundesnotbremse nicht greift. Au\u00dferdem k\u00f6nnen Hotels dann auch wieder gastronomische Angebote vorsehen. Ganz wichtig f\u00fcr die jungen Menschen: Auch Jugendfreizeiten mit \u00dcbernachtung k\u00f6nnen wieder durchgef\u00fchrt werden. F\u00fcr Sportvereine und Fitnesscenter ist Sporttraining innen und au\u00dfen f\u00fcr eine Person je 20 Quadratmeter wieder m\u00f6glich. Erwachsenengruppen k\u00f6nnen auch innen mit f\u00fcnf Personen auf Abstand Sport treiben. Bei einer Inzidenz unter 50 ist Gruppensport drau\u00dfen auch mit maximal 20 Erwachsenen auf Abstand m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Modellprojekte f\u00fcr Breitensport, Laienmusik, Theater und Veranstaltungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u201e<\/strong>Mit unserem Dreistufenplan haben wir in Rheinland-Pfalz sichere Regelungen getroffen, die allen Kommunen mit stabilen Inzidenzen unter 100 in vorsichtigen Schritten \u00d6ffnungen erm\u00f6glichen. Das Konzept der Modellkommunen hat sich durch die jetzt vorgesehenen landesweiten \u00d6ffnungsschritte er\u00fcbrigt\u201c, sagte die Ministerpr\u00e4sidentin. Daher arbeite man nun an Modellprojekten mit wissenschaftlicher Begleitung im Bereich Breitensport in Trier, Laienmusik und Chorgesang in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverb\u00e4nden, Theaterbetrieb in Mainz oder Veranstaltungen mit Zuschauern im Freien am N\u00fcrburgring. Details werden in den kommenden Tagen mit den \u00f6rtlichen Landkreisen und kreisfreien St\u00e4dten besprochen. \u201eDie \u00d6ffnungsstufen gelten nat\u00fcrlich nur in Landkreisen und St\u00e4dten mit einer 7-Tagesinzidenz unter 100. Wo diese Zahl \u00fcberschritten wird, greift die Bundesnotbremse. Die Gefahr durch das Virus ist noch nicht gebannt. Wir m\u00fcssen deshalb vorsichtig bleiben und alle noch einmal Kraft und Solidarit\u00e4t aufwenden, um diese Krise zu \u00fcberwinden. Wir k\u00f6nnen aber mit Hoffnung und Zuversicht in diesen Sommer blicken\u201c, so die Ministerpr\u00e4sidentin.<\/p>\n\n\n\n<p>Freundliche Gr\u00fc\u00dfe<\/p>\n\n\n\n<p>Im Auftrag<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Armin Schmuck<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Leiter Fachbereich IV \u2013 B\u00fcrgerdienste<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a href=\"https:\/\/live.forstmehren.de\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/20COBE1-1.pdf\">20COBE1-1<\/a><a href=\"https:\/\/live.forstmehren.de\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/20COBE1-1.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download>Herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a href=\"https:\/\/live.forstmehren.de\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/KURZBE1.pdf\">KURZBE1<\/a><a href=\"https:\/\/live.forstmehren.de\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/KURZBE1.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download>Herunterladen<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>beigef\u00fcgt leiten wir Ihnen die neue Landesverordnung (20.CoBeLVO) und eine Kurz\u00fcbersicht des Drei-Stufenplanes des Landes Rheinland-Pfalz zur allgemeinen Info weiter. 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