19. CoBeLVO von VG AK-FF
Beigefügt leiten wir Ihnen die neue Landesverordnung (19. CoBeLVO), das neue Bundesgesetz (Änderung des Infektionsschutzgesetz) und eine Übersicht über die nun aktuell geltenden Corona-Regeln weiter.
Die 19. CoBeLVO ist seit gestern in Kraft getreten und gilt bis zum 23. Mai 2021.
Rheinland-Pfalz setzt die „Notbremse“ ab Inzidenz 100 bereits seit März konsequent um.
Mit der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen „Bundesnotbremse“, sind seit gestern einige neue Regeln in Kraft getreten.
Im Wesentlichen ändern sich für Rheinland-Pfalz folgende Punkte:
- Ausgangsbeschränkungen ab 22.00 Uhr statt 21.00 Uhr. Verstöße gegen Kontaktbeschränkungen im Privatgen werden geahndet.
- Schule: Bei Inzidenzen von mehr als 165: Fernunterricht und Notbetreuung. In den Kita´s weiter Notbetreuung.
- Für Besuche beim Friseur, der Fußpflege, in Zoos und botanischen Gärten werden tagesaktuelle (nicht älter als 24h) Tests nötig.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
Armin Schmuck
Leiter Fachbereich IV – Bürgerdienste