Aktuelle konsolidierte Fassung der 24.CoBeLVO

Beigefügt leiten wir Ihnen die konsolidierte Fassung der 24. CoBeLVO inkl. der 3. ÄnderungsVO zur allgemeinen Info weiter. Die aktuelle konsolidierte Fassung ist bereits seit Samstag, den 14. August in Kraft getreten und hat eine Gültigkeit bis einschließlich 22. August 2021. Inhaltlich ist nur eine Änderung in § 20 (Ausnahmen von der Pflicht zur Absonderung von Einreisenden und von der Nachweispflicht) enthalten, ansonsten geht es nur um eine Verlängerung der Verordnung bis zum 22. August 2021. Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August 2021 wird erst in der 25. CoBeLVO umgesetzt.